Trainer:innenlizenz
Alle Trainer:innen, die in ÖEHV Ligen, inklusive österreichische Teams der AWHL/ EWHL, tätig sind, benötigen eine gültige Lizenz, die vor jeder Saison verlängert werden muss. Trainerausweise in Form einer ID-Karte werden nicht mehr ausgestellt. Diesbezüglich wird an einer digitalen Lösung gearbeitet.
Für die verschiedenen Altersklassen gibt es gemäß ÖEHV Trainer:innen Lizenzierung Mindestlizenzanforderung.
Lizenzanträge & Gebühren
Alle Lizenzanträge (Erstausstellung & Verlängerung) müssen, in Kombination mit Spond, über die dafür vorgesehene online Plattform eingereicht werden, welche ab spätestens Juli, vor jeder neuen Saison, über die ÖEHV Homepage und Spond kommuniziert wird und dort zu finden ist.
Die Lizenzgebühren können ausschließlich, von der jeweiligen Person, die den Lizenzantrag stellt, über Spond bezahlt werden. Nach der Zahlung wird automatisch eine Rechnung von Spond (via E-Mail) ausgestellt, welche der:die Trainer:in dem Verein vorlegen kann. Eine Gesamtrechnung für einen Verein ist nicht möglich
Übersicht Lizenzierung
MIndestlizenzanforderungen
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen werden pro Trainer:in und Verein nur einmal, für maximal 2 Saisonen hintereinander ausgestellt und können unter folgenden Bedingungen schriftlich beim ÖEHV
(an timo.gless@eishockey.at) beantragt werden.
- Einschlägige und nachweisliche Erfahrung als Trainer:in - Vorlage des Eishockeylebenslauf
- Beabsichtigung bei der nächsten ausgeschriebenen Ausbildung teilzunehmen
- Teilnahme an Fortbildungen, die für die eigentlich benötigte Lizenz verpflichtend sind
- Gültige Lizenzierung durch aktuelle Ausbildung oder D-Lizenz
Lizenzkontrolle
In den ÖEHV Ligen wird die Gültigkeit der Lizenzen der Trainer:innen und ob der:die Trainer:in die korrekte Lizenz für die jeweilige Altersklasse/ Liga hat, über die Rückmeldungen der Abfrage der Vereinskontakte des ÖEHV Spielbetriebs, vor jeder Saison, kontrolliert. Zusätzlich erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle mit Hilfe der Spielberichte und der zur Verfügung Livestream Videos. Weiters wird dadurch kontrolliert, ob die, auf dem Spielbericht angegebenen Trainer:innen, tatsächlich auf der Bank stehen. Etwaige Verstöße werden gemäß der ÖEHV Disziplinarordnung idgF geahndet.
A, B, C-Lizenz
Jede:r Trainer:in, der:die eine österreichische Ausbildung absolviert hat, kann eine entsprechende Lizenz gemäß seiner:ihrer absolvierten und abgeschlossenen Ausbildung beim ÖEHV beantragen.
Für die Erstausstellung der Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:
- Ausbildungsnachweis
- Urkunden (Basis und Spezialmodul) der Übungsleiter:innen Ausbildung
- Staatliches Zeugnis der Instruktor:innen oder Trainer:innen Ausbildung
- Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“
- Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning
Für die Verlängerung der Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:
- Teilnahmebestätigungen von zwei Weiterbildungen im Bereich Eishockeytrainer:in
- Mindestens eine ÖEHV Coaches Clinic (Teilnahme wird im Spond Profil vermerkt)
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge alle 36 Monate (Letzte Vorlage der Bescheinigung wird im Spond Profil vermerkt)
- Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning (Wenn bei Erstausstellung noch nicht erfolgt)
D-Lizenz
Jede:r Trainer:in, der:die keine Ausbildung absolviert hat, oder in einem Bereich tätig ist, wo keine spezielle Ausbildung oder Lizenz angeboten wird (z.B. Torhütertrainer:in, Athletiktrainer:in, …), aber trotzdem als Trainer:in, unter der Berücksichtigung der Mindestlizenzanforderungen, in einem Verein/ bei einem Team tätig ist, muss eine D-Lizenz beantragen. Trainer:innen müssen sich mit ihrer jeweils höchsten Ausbildung lizenzieren.
Für die Erstausstellung der D-Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
- Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning
Für die Verlängerung der D-Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge alle 36 Monate (Letzte Vorlage der Bescheinigung wird im Spond Profil vermerkt)
Gastlizenz
Ein:e Trainer:in, der:die keine gültige Ausbildung in Österreich absolviert hat, kann eine Gastlizenz (A, B,oder C) gemäß seiner:ihrer im Ausland absolvierten und abgeschlossenen Ausbildung beim ÖEHV beantragen.
Für die Erstausstellung der Gastlizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:
- Ausbildungsnachweise in englischer oder deutscher Sprache, ansonsten beglaubigte Übersetzung
- Zeugnis, Diploma oder Urkunde & Stundentafel der Ausbildung
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
- Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning / Safeguarding Essentials
Für die Verlängerung der Gastlizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:
- Teilnahmebestätigungen von zwei Weiterbildungen im Bereich Eishockeytrainer:in
- Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge nach 3 Jahren (Letzte Vorlage der Bescheinigung wird im Spond Profil vermerkt)
- Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning/ Safeguarding Essentials (Wenn bei Erstausstellung noch nicht erfolgt)
Safe Sport E-Learning
Der E-Learning Kurs von 100% Sport/ Safe Sport muss einmalig absolviert werden. Der Kurs dauert ca. 90 Minuten und endet mit einer Wissensüberprüfung. Mit positivem Abschluss des Kurses kann selbstständig eine Teilnahmebestätigung heruntergeladen werden, welche dem Lizenzantrag beizulegen ist.
Trainer:innen die kein Deutsch sprechen müssen Safeguarding Essentials - English E-Learning absolvieren.
Strafregisterbescheinigung "Kinder- und Jugendfürsorge"
Diese spezielle Strafregisterbescheinigung kann nicht, wie die normale Strafregisterbescheinigung, online beantragt werden und ist mit einer entsprechenden Bestätigung (Antragsformular) des aktuellen oder zukünftigen Vereins, bei dem der:die Trainer:in tätig ist, bei folgenden Stellen zu beantragen:
- Landespolizeidirektion
- Polizeikommissariat
- Bürgermeister
- Magistrat
Die Strafregisterbescheinigung darf bei Vorlage mit dem Lizenzantrag nicht älter als 3 Monate sein.
Das Formular für die Bestätigung des Vereins (Antragsformular) ist in den Anlagen zu finden und ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einem amtlichen Lichtbildausweis bei der jeweiligen Stelle abzugeben. Für den Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind) muss ein entsprechendes Dokument (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) vorgelegt werden.
Die Kosten für die Ausstellung dieser Bescheinigung belaufen sich auf € 16,40 (€ 14,30 für den Antrag und € 2,10 Verwaltungsabgabe). Die Zeugnisgebühr von € 14,30 entfällt, da die Bescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle, hier der ÖEHV, dient. (Strafregisterbescheinigung (oesterreich.gv.at))
Gemäß DSGVO werden die vorgelegten Strafregisterbescheinigungen, welche mit dem Lizenzantrag beizulegen sind, nicht gespeichert, sondern nach Sichtung gelöscht und im Spond Profil ein Vermerk hinterlegt.
Verhaltenskodex
Der ÖEHV Verhaltenskodex muss von jedem:jeder Trainer:in im Zuge der Lizenzierung anerkannt und unterschrieben werden. Das unterschriebene Dokument ist dem Lizenzantrag beizulegen. Etwaige Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden gemäß der ÖEHV Disziplinarordnung idgF geahndet.
Bei Fragen zum Thema Trainerlizenzen und Lizenzierung:
Timo Gless
Tel.: +43 676 849007558
Mail: timo.gless@eishockey.at
- ÖEHV TrainerInnen Lizenzierung.pdf
- pdf 169.84 Kb
- Antrag Strafregisterbescheinigung Kinder- & Jugendfürsorge.pdf
- pdf 87.28 Kb
- ÖEHV Verhaltenskodex - zum Unterschreiben.pdf
- pdf 95.13 Kb
- ÖEHV Code of Conduct - to sign.pdf
- pdf 54.25 Kb