Allgemein Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖEHV Marketing GmbH in Wien zum Stand 1. Jänner 2024

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ab 1. Jänner 2024. Sie gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von der ÖEHV Marketing GmbH geschlossenen Verträge und abgegebenen Angebote. Der Kunde erklärt im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) Unternehmer zu sein. Er haftet gegenüber der ÖEHV Marketing GmbH für die Richtigkeit dieser Angabe. Im Vertragsverhältnis mit einem Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die AGB nur nach Maßgabe des KSchG. Die Anwendung / Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die ÖEHV Marketing GmbH stimmt der Anwendbarkeit dieser Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zu.
     
  2. Abschluss von Verträgen
    Verträge kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden (Unterschrift unter den Kostenvoranschlag und Rücksendung des unterfertigten Dokumentes als PDF-Scan, Fax oder per Post) oder dadurch zustande, dass die ÖEHV Marketing GmbH beginnt den Auftrag mit Wissen des Kunden auszuführen. Die Angebote der ÖEHV Marketing GmbH sind freibleibend. Zur Durchführung von Leistungsverpflichtungen kann die ÖEHV Marketing GmbH sich Dritter Auftragnehmer (Redakteure, Grafiker, Druckereien) bedienen.
     
  3. Änderungen von Leistungen
    Sollen auf Wunsch des Kunden Änderungen an den Leistungen oder Anpassungen vorgenommen werden, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, so ist dieser Wunsch schriftlich gegenüber der ÖEHV Marketing GmbH zu äußern. Dem Kunden wird von der Marketing GmbH in angemessener Frist mitteilen ob und zu welchen Konditionen diese Änderungen akzeptiert und durchgeführt werden.
     
  4. Preise und Zahlungskonditionen
    Soweit nicht anders vereinbart wurde, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung fällig.
     
  5. Urheber- & Nutzungsrechte
    Gemäß §24 UrhG räumt die ÖEHV Marketing GmbH dem Kunden eine befristete Werknutzungsbewilligung ein, die von der ÖEHV Marketing GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen und Werke in dem Umfang zu nutzen, wie dies für die vorgesehenen Zwecke (im Vertrag) und Ziele des Kunden erforderlich ist. Sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind alle Nutzungsrechte an Leistungen und Werken von der ÖEHV Marketing GmbH, die dem Kunden eingeräumt werden, nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
     
    Teile oder gesamte Leistungen von der ÖEHV Marketing GmbH dürfen vom Kunden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung (schriftlich) von der ÖEHV Marketing GmbH Dritten zugänglich gemacht werden. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt, wenn der Kunde mit der Zahlung oder der Vergütung eines Teiles der Leistung, an der das Nutzungsrecht besteht, in Verzug gerät und lebt vollumfänglich wieder auf, wenn der Kunde die Bezahlung oder Vergütung der Leistungen an die ÖEHV Marketing GmbH durchgeführt hat.
     
  6. Schlussbestimmungen
    Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als österreichisches Recht verweisen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform, um rechtswirksam zu sein.