Trainer:innenlizenz

Alle Trainer:innen, die in ÖEHV Ligen, inklusive österreichische Teams der AWHL/ EWHL, tätig sind, benötigen eine gültige Lizenz, die vor jeder Saison verlängert werden muss. Trainerausweise in Form einer ID-Karte werden nicht mehr ausgestellt.

Für die verschiedenen Altersklassen gibt es Mindestlizenzanforderung gemäß der ÖEHV Bestimmungen für die Trainer:innen Lizenzierung. 


Lizenzanträge & Gebühren

Alle Lizenzanträge (Erstausstellung & Verlängerung) müssen, in Kombination mit Spond, über die dafür vorgesehene online Plattform eingereicht werden, welche ab spätestens Juli, vor jeder neuen Saison, über die ÖEHV Homepage und Spond kommuniziert wird und dort zu finden ist.

Die Lizenzgebühren können ausschließlich, von der jeweiligen Person, die den Lizenzantrag stellt, über Spond bezahlt werden. Nach der Zahlung wird automatisch eine Rechnung von Spond (via E-Mail) ausgestellt, welche der:die Trainer:in dem Verein vorlegen kann. Eine Gesamtrechnung für einen Verein ist nicht möglich


Übersicht Lizenzierung

Alle Lizenzen sind für eine Saison (August bis April) gültig und müssen vor jeder Saison erneuert werden.


MIndestlizenzanforderungen

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmegenehmigungen werden pro Trainer:in und Verein nur einmal, für maximal 2 Saisonen hintereinander ausgestellt und können unter folgenden Bedingungen schriftlich beim ÖEHV (an timo.gless@eishockey.at) beantragt werden.

  • Einschlägige und nachweisliche Erfahrung als Trainer:in - Vorlage des Eishockeylebenslauf
  • Beabsichtigung bei der nächsten ausgeschriebenen Ausbildung teilzunehmen
  • Teilnahme an Fortbildungen, die für die eigentlich benötigte Lizenz verpflichtend sind
  • Gültige Lizenzierung durch aktuelle Ausbildung oder D-Lizenz

Lizenzkontrolle

In den ÖEHV Ligen wird die Gültigkeit der Lizenzen der Trainer:innen und ob der:die Trainer:in die korrekte  Lizenz für die jeweilige Altersklasse/ Liga hat, über die Rückmeldungen der Abfrage der Vereinskontakte des ÖEHV Spielbetriebs, vor jeder Saison, kontrolliert. Zusätzlich erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle mit Hilfe der Spielberichte und der zur Verfügung stehenden Livestream Videos. Weiters wird dadurch kontrolliert, ob die, auf dem Spielbericht angegebenen Trainer:innen, tatsächlich auf der Bank stehen. Etwaige Verstöße werden gemäß der ÖEHV Disziplinarordnung idgF geahndet.


A, B, C-Lizenz

Jede:r Trainer:in, der:die eine österreichische Ausbildung absolviert hat, kann eine entsprechende Lizenz gemäß seiner:ihrer absolvierten und abgeschlossenen Ausbildung beim ÖEHV beantragen.

Für die Erstausstellung der Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:

  • Ausbildungsnachweis
    • Urkunden (Basis und Spezialmodul) der Übungsleiter:innen Ausbildung
    • Staatliches Zeugnis der Instruktor:innen oder Trainer:innen Ausbildung
  • Allgemeine und erweiterte Strafregisterbescheinigung
  • Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning

Für die Verlängerung der Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:

  • Teilnahmebestätigungen von zwei Weiterbildungen im Bereich Eishockeytrainer:in
    • Mindestens eine ÖEHV Coaches Clinic (Teilnahme wird im Spond Profil vermerkt)
  • Allgemeine und erweiterte Strafregisterbescheinigung alle 36 Monate (Letzte Vorlage der Bescheinigung wird im Spond Profil vermerkt)
  • Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning (Wenn bei Erstausstellung noch nicht erfolgt)

      D-Lizenz

      Jede:r Trainer:in, der:die keine Ausbildung absolviert hat, oder in einem Bereich tätig ist, wo keine spezielle Ausbildung oder Lizenz angeboten wird (z.B. Athletiktrainer:in, Video-Coaches, …), aber trotzdem als Trainer:in, unter der Berücksichtigung der Mindestlizenzanforderungen, in einem Verein/ bei einem Team tätig ist, muss eine D-Lizenz beantragen. Trainer:innen müssen sich mit ihrer jeweils höchsten Ausbildung lizenzieren.

      Für die Erstausstellung der D-Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:

      • Allgemeine und erweiterte Strafregisterbescheinigung
      • Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning

      Für die Verlängerung der D-Lizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:

      • Allgemeine und erweiterte Strafregisterbescheinigungalle alle 36 Monate (Letzte Vorlage der Bescheinigung wird im Spond Profil vermerkt)

      Gastlizenz

      Ein:e Trainer:in, der:die keine gültige Ausbildung in Österreich absolviert hat, kann eine Gastlizenz (A, B,oder C)  gemäß seiner:ihrer im Ausland absolvierten und abgeschlossenen Ausbildung beim ÖEHV beantragen.

      Für die Erstausstellung der Gastlizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:

      • Ausbildungsnachweise in englischer oder deutscher Sprache, ansonsten beglaubigte Übersetzung
        • Zeugnis, Diploma oder Urkunde & Stundentafel der Ausbildung
      • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
      • Allgemeine und erweiterte Strafregisterbescheinigung
      • Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning / Safeguarding Essentials

      Für die Verlängerung der Gastlizenz wird, neben der Zahlung der Gebühr, folgendes benötigt:

      • Teilnahmebestätigungen von zwei Weiterbildungen im Bereich Eishockeytrainer:in
      • Allgemeine und erweiterte Strafregisterbescheinigung nach 3 Jahren (Letzte Vorlage der Bescheinigung wird im Spond Profil vermerkt)
      • Teilnahmebestätigung Safe Sport E-Learning/ Safeguarding Essentials (Wenn bei Erstausstellung noch nicht erfolgt)

      Safe Sport E-Learning

      Der E-Learning Kurs von 100% Sport/ Safe Sport muss einmalig absolviert werden. Der Kurs dauert ca. 90 Minuten und endet mit einer Wissensüberprüfung. Mit positivem Abschluss des Kurses kann selbstständig eine Teilnahmebestätigung heruntergeladen werden, welche dem Lizenzantrag beizulegen ist.

      Trainer:innen die kein Deutsch sprechen müssen Safeguarding Essentials - English E-Learning absolvieren.

      Strafregisterbescheinigung - Allgemein und erweitert

      Die allgemeine Strafregisterbescheinigung kann – sofern eine gültige Handy-Signatur (bzw. ID Austria) vorhanden ist – online selbstständig beantragt und heruntergeladen werden.

      Diese erweiterte Strafregisterbescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge" kann nicht, wie die normale Strafregisterbescheinigung, online beantragt werden und ist mit dem entsprechenden Antragsformular des aktuellen oder zukünftigen Vereins, bei dem der:die Trainer:in tätig ist, bei folgenden Stellen zu beantragen:

      • Landespolizeidirektion
      • Polizeikommissariat
      • Bürgermeister
      • Magistrat

      Das Antragsformular ist in den Anlagen zu finden und ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einem amtlichen Lichtbildausweis bei der jeweiligen Stelle abzugeben

      Die Strafregisterbescheinigungen dürfen bei Vorlage mit dem Lizenzantrag nicht älter als 3 Monate sein. 

      Verhaltenskodex

      Der ÖEHV Verhaltenskodex muss von jedem:jeder Trainer:in im Zuge der Lizenzierung anerkannt und unterschrieben werden. Das unterschriebene Dokument ist dem Lizenzantrag beizulegen. Etwaige Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden gemäß der ÖEHV Disziplinarordnung idgF geahndet.


      Bei Fragen zum Thema Linzen und Lizenzierung:

      Timo Gless
      Tel.: +43 676 849007558
      Mail: timo.gless@eishockey.at