Offizielle Stellungnahme zum Beschluss des Handelsgerichts Wien
ÖEHV-Präsident Dr. Klaus Hartmann bezieht Stellung zum heutigen Beschluss des Handelsgerichts Wien.
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GEPA pictures/James DoakStatement von ÖEHV-Präsident Klaus Hartmann:
Wir haben mit Klage vom 08.04.2025 den Kurier auf Unterlassung bestimmter Äußerungen geklagt, die in einem Artikel vom 1. April 2025 enthalten waren. Parallel zur Klage haben wir beantragt, dass das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, die es dem Kurier bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage vorläufig verbietet, die betreffenden Äußerungen, gegen die sich die Klage richtet, zu tätigen. Diesen Antrag hat das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 30.10.2026 abgewiesen. Der Zivilprozess über die Klage ist noch anhängig.
Unseres Erachtens interpretiert das Handelsgericht Wien in diesem Beschluss diesen Artikel, der unrichtige und für den Verband sehr nachteilige Aussagen enthält, in verharmlosender Weise. Damit wollen wir uns nicht abfinden und werden daher die Möglichkeit nutzen, diese Entscheidung beim Oberlandesgericht Wien anzufechten.



