ÖEHV

Trainer:innen & Ausbildung

Lizenz & Fort­bil­dung

Welche Lizenz du brauchst, welche Nachweise dafür nötig sind und wie du sie vor jeder Saison verlängerst.

Lizenzierung

Lizenz & Fort­bil­dung

Trainer:innen in den ÖEHV-Ligen — einschließlich der österreichischen AWHL- und EWHL-Teams — brauchen eine gültige ÖEHV-Lizenz. Sie wird vor jeder Saison verlängert; je Altersklasse gelten Mindestanforderungen laut den ÖEHV-Bestimmungen zur Trainer:innen-Lizenzierung.

Die Lizenzierung läuft über die Trainer:innen-Plattform des ÖEHV in Verbindung mit Spond: Anträge und Nachweise werden über die Gruppe „ÖEHV Trainer:innen“ übermittelt. Alle Lizenzen gelten für eine Saison von August bis April.

Zu den Bestimmungen

Auf einen Blick

Gilt für
alle ÖEHV-Ligen inkl. AWHL & EWHL
Gültigkeit
eine Saison, August bis April
Mindestanforderung
je Altersklasse laut ÖEHV-Bestimmungen
Fortbildung
zwei pro Saison, mind. eine ÖEHV Coaches Clinic
Antrag über
Trainer:innen-Plattform mit Spond
Gebühr
über Spond, keine Sammelrechnung

Nachweise

Lizenz­arten & Nach­weise

Trainer:innen lizenzieren sich mit ihrer jeweils höchsten Ausbildung. Welche Nachweise nötig sind, hängt von der Lizenzart ab.

A-, B- und C-Lizenz
Für alle mit abgeschlossener österreichischer Ausbildung
D-Lizenz
Ohne einschlägige Ausbildung oder in Bereichen ohne eigene Lizenz — etwa Athletiktrainer:innen und Video-Coaches
Gastlizenz
Für im Ausland abgeschlossene Ausbildungen, als A-, B- oder C-Gastlizenz

Welche Nach­weise brauche ich?

NachweisA · B · CDGast
Erstausstellung
Ausbildungsnachweis: Urkunden für ÜL-Basis- und Spezialmodul, staatliches Zeugnis der Instruktor:innen- oder Trainer:innen-AusbildungA · B · C: jaD: entfälltGast: entfällt
Ausländischer Ausbildungsnachweis: Zeugnis, Diplom oder Urkunde samt Stundentafel — auf Deutsch oder Englisch, sonst beglaubigte ÜbersetzungA · B · C: entfälltD: entfälltGast: ja
Kopie eines gültigen AusweisdokumentsA · B · C: entfälltD: entfälltGast: ja
Strafregisterbescheinigung, allgemein und erweitertA · B · C: jaD: jaGast: ja
Safe Sport E-LearningA · B · C: jaD: jaauch Safeguarding Essentials
Unterschriebener VerhaltenskodexA · B · C: jaD: jaGast: ja
Lizenzgebühr über SpondA · B · C: jaD: jaGast: ja
Verlängerung
Teilnahmebestätigungen von Fortbildungen im Bereich Eishockeytrainer:inzwei · C-Lizenz: eineD: entfälltzwei · C-Gast: eine
Davon mindestens eine ÖEHV Coaches Clinic — die Teilnahme wird im Spond-Profil vermerktA · B · C: jaD: entfälltGast: entfällt
Strafregisterbescheinigung erneut vorlegenalle 36 Monatealle 36 Monatenach drei Jahren
Safe Sport E-Learning, falls bei der Erstausstellung noch nicht erfolgtA · B · C: jaD: jaGast: ja
Lizenzgebühr über SpondA · B · C: jaD: jaGast: ja

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Die Nachweise im Detail

Safe Sport E-Learning

Der E-Learning-Kurs von 100 % Sport / Safe Sport muss einmalig absolviert werden. Er dauert rund 90 Minuten und endet mit einer Wissensüberprüfung. Nach positivem Abschluss kann die Teilnahmebestätigung selbstständig heruntergeladen und dem Lizenzantrag beigelegt werden.

Trainer:innen, die kein Deutsch sprechen, absolvieren stattdessen den englischsprachigen Kurs „Safeguarding Essentials“.

Strafregisterbescheinigung

Die allgemeine Bescheinigung kann bei vorhandener ID Austria online selbstständig beantragt und heruntergeladen werden. Die erweiterte Bescheinigung für „Kinder- und Jugendfürsorge“ dagegen nicht: Sie ist mit dem Antragsformular des aktuellen oder zukünftigen Vereins, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis persönlich einzubringen.

Persönlich einzubringen bei

  • Landespolizeidirektion
  • Polizeikommissariat
  • Bürgermeister
  • Magistrat

Beide Bescheinigungen dürfen bei Vorlage mit dem Lizenzantrag nicht älter als drei Monate sein.

Verhaltenskodex

Der ÖEHV-Verhaltenskodex gilt für Trainer:innen, Schiedsrichter:innen und alle Personen, die ehrenamtlich, neben- oder hauptberuflich im österreichischen Eishockey tätig sind. Für lizenzierte Trainer:innen ist die Anerkennung Teil der Lizenzierung: Der Kodex muss unterschrieben und dem Lizenzantrag beigelegt werden.

Verstöße werden gemäß der ÖEHV-Disziplinarordnung in der jeweils geltenden Fassung geahndet.

Fortbildung

Zwei Fort­bil­dungen pro Saison

Für die Verlängerung der Lizenz müssen pro Saison zwei Fortbildungen absolviert werden; die D-Lizenz ist davon ausgenommen. Für die C-Lizenz und die C-Gastlizenz ist eine Fortbildung pro Saison erforderlich. Mindestens eine der Fortbildungen muss die Teilnahme an einer ÖEHV Coaches Clinic sein. Auch die Teilnahme am ÖEHV Coaches Mentoring wird für die Lizenzverlängerung anerkannt.

Bei ÖEHV-Fortbildungen wird die Teilnahme im Spond-Profil oder intern vermerkt. Wer eine Ausbildung absolviert — Instruktor:innen-Kurs, Trainer:innen-Grundkurs oder Spezialkurs —, bekommt diese als Fortbildung anerkannt und muss für die Verlängerung der folgenden Saison keine weiteren Fortbildungen vorlegen.

Externe Fortbildungen

  • anerkannt werden nur Fortbildungen, die als Eishockeytrainer:in relevant sind — etwa Athletik, Mentaltraining, Kommunikation oder Integrity
  • für jede externe Fortbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen
  • Teilnahmebestätigungen werden ausschließlich auf Deutsch oder Englisch akzeptiert
  • für eine zusätzliche Fortbildung empfiehlt der ÖEHV die Kurse von Sport Austria

Antrag

Antrag & Gebühren

Alle Lizenzanträge — Erstausstellung wie Verlängerung — werden über die dafür vorgesehene Online-Plattform in Kombination mit Spond eingereicht. Die Plattform wird spätestens ab Juli vor jeder neuen Saison über die ÖEHV-Website und über Spond kommuniziert.

Voraussetzung für die Einreichung ist eine abgeschlossene Spond-Registrierung mit Zugang zur Gruppe „ÖEHV Trainer:innen“, da die notwendigen Dokumente und Nachweise über den Spond-Chat übermittelt werden.

Die Lizenzgebühr kann ausschließlich über Spond bezahlt werden, und zwar von der Person, die den Antrag stellt. Nach der Zahlung stellt Spond automatisch eine Rechnung per E-Mail aus, die dem Verein vorgelegt werden kann. Eine Gesamtrechnung für einen ganzen Verein ist nicht möglich.

Ausnahmegenehmigungen

Nur einmal pro Trainer:in und Verein, für maximal zwei Saisonen

Ausnahmegenehmigungen werden pro Trainer:in und Verein nur einmal und für maximal zwei aufeinanderfolgende Saisonen ausgestellt. Sie sind schriftlich beim ÖEHV zu beantragen.

Voraussetzungen

  • einschlägige und nachweisliche Erfahrung als Trainer:in, belegt durch einen Eishockey-Lebenslauf
  • Absicht, an der nächsten ausgeschriebenen Ausbildung teilzunehmen
  • Teilnahme an jenen Fortbildungen, die für die eigentlich benötigte Lizenz verpflichtend sind
  • gültige Lizenzierung durch eine aktuelle Ausbildung oder eine D-Lizenz

Lizenzkontrolle

Vor jeder Saison und stichprobenartig während der Saison

In den ÖEHV-Ligen wird vor jeder Saison über die Rückmeldungen der Vereinskontakte des ÖEHV-Spielbetriebs kontrolliert, ob die Lizenzen gültig sind und ob die jeweilige Lizenz zur Altersklasse beziehungsweise Liga passt.

Zusätzlich erfolgen stichprobenartige Kontrollen anhand der Spielberichte und der verfügbaren Livestream-Videos. Dabei wird auch geprüft, ob die im Spielbericht angeführten Trainer:innen tatsächlich auf der Bank stehen. Verstöße werden gemäß der ÖEHV-Disziplinarordnung in der jeweils geltenden Fassung geahndet.

Ansprechpartner

Deine Kontakte zur Ausbil­dung

Ausbildungsweg
Florian Mühlstein

Florian Mühlstein

Ausbildungs- & Entwicklungsleiter Nachwuchs