Ausbildung

Die Österreichische Bundessport-Organisation bietet wieder zahlreiche Ausbildungskurse an.

Mehr...
Mitteilungsblatt

Transferzeit, Ausbildungs- und Schiedsrichterkosten! Das neue Mitteilungsblatt des ÖEHV:

Mehr...
Anti-Doping

Was ist "Anti-Doping, Insight"?: Ein neues E-Learning-Programm. Hier geht es zum Login:

Mehr...
Highlights

Das Länderspieljahr 2011/12 ist zu Ende - Highlights einiger Spiele des Nationalteams:

Mehr...

Übertrittsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Bestimmungen sind ausschließlich auf Spieler wie in § 2 (1) der Meldevorschriften des ÖEHV definiert anzuwenden.

§ 2 Zuständigkeit
Die administrative Durchführung eines Vereinswechsels obliegt der Geschäftsstelle des ÖEHV. Im Falle von Streitigkeiten über die Höhe der Ausbildungskosten (§ 7) ist die Übertrittskommission, gebildet aus dem  Wettspielreferenten und den Nachwuchsreferenten, zuständig (§ 8). Bei Ablehnung oder Befangenheit von Kommissionsmitgliedern entscheidet der Präsident des ÖEHV und bestimmt allenfalls Ersatzmitglieder.

§ 3 Grundsatz
Jeder Spieler kann im Rahmen dieser Bestimmungen, vorbehaltlich des § 4, einen Vereinswechsel vornehmen, jedoch nur einen Wechsel pro Saison. Bei Einverständnis aller Beteiligten sind auch mehrere Wechsel pro Saison unter Beachtung der jeweils gültigen Transferzeiten der Meldevorschriften möglich.

§ 4 Treueerklärung
Jeder Spieler, der seine Absicht schriftlich bekundet, bei seinem Verein zu bleiben, ist durch diese Erklärung gebunden und kann seinen Verein in der folgenden Transferperiode ohne Zustimmung seines Vereines nicht wechseln. Eine solche Erklärung bedarf bis zum vollendeten 14. Lebensjahr der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Ein Spielervertrag ist gleichwertig mit einer Treueerklärung.

Weiterlesen...

Stand: 3. März 2012

Übertrittsbestimmungen des Österreichischen Eishockeyverbandes (PDF)