Nach dem WADA-Code gehören alle "International Level Athletes" (definiert vom jeweilien internationalen Fachverband) bzw. alle "National Level Athletes" (definiert vom jeweiligen nationalen Fachverband) einem "Registered Testing Pool" an und können somit jederzeit einer Out-of-Competition-Kontrolle durch die WADA, ihren internationalen Fachverband bzw. das Österreichische Anti-Doping-Comité (ÖADC) unterzogen werden.
Um eine solche OOC-Kontrolle zu ermöglichen, hat jeder Athlet seinem jeweiligen nationalen Fachverband stets aktuelle Aufenthaltsinformationen zur Verfügung zu stellen, der diese an das ÖADC bzw. den Internationalen Fachverband (für "International Level Athletes") und umgekehrt weiterleitet. Die Aufenthaltsinformationen des Athleten werden dabei in einer Datenbank des ÖADC gespeichert, die der "International Level Athletes" vom jeweiligen Nationalen Fachverband zusätzlich an den jeweiligen Internationalen Fachverband weitergeleitet.
Die Fachverbände (bzw. der Athlet, falls der Fachverband diese Pflicht an den Athleten übertragen hat) müssen jede Abwesenheit von Kaderathleten von diesen gewöhnlichen Aufenthaltsorten, die länger als drei Tage dauern, dem ÖADC unverzüglich schrifltich mitteilen (Urlaub, Tainingslager, auswärtige berufliche Tätigkeit, etc.) = MELDEPFLICHT! Gegen Athleten, die diese Meldepflicht verletzen, kann ein "Missed Test" ausgesprochen werden.
Innerhalb des ÖEHV ist das Sportmanagement, Harald Springfeld, für die Abwicklung mit den Vereinen und Athleten zuständig. Folgend finden Sie alle aktuellen Informationen und wichtigsten Downloads. Für weitere Informationen steht auch die Homepage des Anti-Doping-Comité unter http://www.oeadc.or.at/de/ zur Verfügung.
Informationen und Rundschreiben 2008:
Rundschreiben vom 23.11.2007
Bestätigung Kaderaufnahme
Wichtige Downloads für Athleten:
Stammdatenänderung
Abwesenheitsmeldung
Trainingsdaten
Wissenswertes:
Verbotsliste 2007 (deutsch)
Verbotsliste 2007 (englisch)
Bundesgesetzblatt (Mai 2006)
Dopingkontrolluntersuchungen (allgemein)